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Diese Vorgehensweise kann nicht als "Trick" zur Umgehung des Rechtsschutzes qualifiziert werden. Die Befristung der Gleichstellungskommission wurde vielmehr mit dem Bedürfnis begründet

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
21. Nov. 11

Grundrecht

1C 549/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Grundrecht·DE·42 min·2
LeitentscheidBGETeilweise Abweisung